Nicht länger nur eine Empfehlung

Wer betroffen ist, muss handeln.

Nicht nur Behörden sind betroffen: Je nach Trägerschaft, Finanzierung und Angebot können auch soziale, kirchliche und gemeinnützige Organisationen zur Barrierefreiheit verpflichtet sein.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz erfasst seit dem 28. Juni 2025 zudem bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher. Relevant können beispielsweise Online-Shops, Buchungsangebote und digitale Vertragsstrecken sein. Wer unter die gesetzlichen Regelungen fällt, kann bestehende Barrieren nicht dauerhaft ignorieren oder durch einen zusätzlichen Schalter auf der Website erledigen.

Auch ohne unmittelbare Verpflichtung sollte Barrierefreiheit bei neuen Websites und Relaunches mitgedacht werden. Verständliche Strukturen, gut bedienbare Navigationen, lesbare Inhalte und zugängliche Formulare ermöglichen mehr Menschen eine selbstständige Nutzung – und verbessern häufig die Bedienbarkeit für alle.

Ein zusätzlicher Schalter macht aus einer unzugänglichen Website keine barrierefreie Website.

Overlays und Schnelllösungen

Barrierefreiheit gehört in die Website – nicht darüber.

Plugins und sogenannte Accessibility-Overlays versprechen häufig eine schnelle Lösung. Sie können jedoch nicht automatisch reparieren, was in Aufbau, Code und Inhalten falsch angelegt ist.

Fehlende Beschriftungen, unlogische Überschriften, unbedienbare Navigationen, problematische Formulare oder eine fehlerhafte Fokusführung bleiben dadurch bestehen. Pauschale Eingriffe in Darstellung und Bedienung können die Nutzung assistiver Technik sogar zusätzlich erschweren.

Wir setzen deshalb an der Ursache an: bei Struktur, Gestaltung, technischer Umsetzung und redaktionellen Inhalten.

Unser Vorgehen

Prüfen. Einordnen. Sauber umsetzen.

01

Barrieren erkennen

Wir kombinieren technische Werkzeuge mit manuellen Prüfungen und untersuchen unter anderem Struktur, Tastaturbedienung, Fokus, Kontraste, Formulare und Inhalte.

02

Maßnahmen priorisieren

Sie erhalten keine unverständliche Fehlerliste, sondern eine nachvollziehbare Einordnung: Was ist kritisch, was lässt sich direkt verbessern und wo sind grundlegende Änderungen sinnvoll?

03

Dauerhaft verbessern

Wir setzen technische und gestalterische Maßnahmen um und berücksichtigen, wie Navigation, Formulare und redaktionelle Inhalte anschließend gepflegt werden.

Barrierefreiheit mitdenken

Teilhabe und gute Bedienbarkeit gehören zusammen.

Eine zugängliche Website hilft Menschen, Informationen und digitale Angebote möglichst selbstständig wahrzunehmen und zu bedienen.

Klare Strukturen, verständliche Inhalte, erkennbare Bedienelemente und robuste Technik unterstützen nicht nur Menschen mit dauerhaften Behinderungen. Davon profitieren häufig auch ältere Menschen, mobile Nutzer sowie Besucher mit vorübergehenden oder situationsbedingten Einschränkungen.

Fragen und Antworten

Was Unternehmen und Organisationen wissen sollten.

Wer ist zu einer barrierefreien Website verpflichtet?

Für öffentliche Stellen gelten Vorgaben des Bundes oder der Länder. Abhängig von Rechtsform, Finanzierung, öffentlicher Kontrolle und Aufgabenbereich können auch soziale, kirchliche und gemeinnützige Träger betroffen sein. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz erfasst außerdem bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher. Bei Websites sind insbesondere digitale Angebote relevant, über die Verbraucherverträge angebahnt oder abgeschlossen werden.

Nicht jede Website eines Unternehmens, Vereins oder sozialen Trägers ist automatisch verpflichtet. Auch Ausnahmen – etwa für bestimmte Kleinstunternehmen – können greifen. Ob Ihre konkrete Website erfasst ist, hängt deshalb von Betreiber, Angebot und digitalen Abläufen ab. Wir können den technischen Handlungsbedarf einordnen, leisten aber keine Rechtsberatung.

Gesetzliche Grundlagen: § 12 Behindertengleichstellungsgesetz, Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Reicht ein Barrierefreiheits-Plugin oder Overlay aus?

Nein, nicht als Ersatz für eine zugängliche Website. Ein Overlay kann grundlegende Probleme im HTML, in der Tastaturbedienung, in Formularen oder in der Inhaltsstruktur nicht zuverlässig beheben. Pauschale Eingriffe können die Nutzung assistiver Technik sogar zusätzlich erschweren. Entscheidend ist, Barrieren an ihrer technischen oder redaktionellen Ursache zu beseitigen.

Kann eine bestehende Website verbessert werden?

In vielen Fällen ja. Ob einzelne Korrekturen genügen oder ein Relaunch wirtschaftlich sinnvoller ist, hängt vom verwendeten System, dem Template, den Erweiterungen, den Inhalten und dem Umfang der Barrieren ab. Das klären wir vor einer Empfehlung.

Wie prüfen Sie eine Website?

Automatische Prüfwerkzeuge liefern wichtige Hinweise, erfassen aber nur einen Teil der möglichen Probleme. Deshalb ergänzen wir sie durch manuelle Kontrollen – beispielsweise mit Tastatur und Vergrößerung sowie anhand der semantischen Struktur, Fokusführung und Bedienbarkeit zentraler Abläufe.

Erhalten wir ein Zertifikat oder eine rechtliche Garantie?

Nein. Wir sind keine Zertifizierungsstelle und geben keine rechtliche Konformitätsgarantie. Wir prüfen und verbessern die technische, gestalterische und redaktionelle Umsetzung nachvollziehbar und können dokumentieren, welche Maßnahmen vorgenommen wurden.

Ist Barrierefreiheit nach der Umsetzung abgeschlossen?

Barrierefreiheit bleibt eine laufende Aufgabe. Neue Texte, Bilder, PDFs, Formulare oder Erweiterungen können neue Barrieren erzeugen. Deshalb berücksichtigen wir auch die spätere Pflege und erklären, worauf Redakteurinnen und Redakteure achten müssen.

Erster Schritt

Wo steht Ihre Website heute?

Schildern Sie uns kurz Ihr Angebot, das verwendete System und Ihre aktuelle Fragestellung. Wir sagen Ihnen offen, welche Prüfung sinnvoll ist und wie der nächste Schritt aussehen kann.